Abschlussanforderungen
(Quereinsteiger*innen)
(Stand 10.2019)
Abschlussanforderungen zur Erlangung des RIFS-Zertifikates „Systemische Therapie / Familientherapie“ in der Aufbauweiterbildung
- Nachweis der curricular geforderten Weiterbildungseinheiten.
- Nachweis von einer Live- oder einer Videodemonstration im Rahmen der Supervision.
- Nachweis von mindestens 130 UE selbständig erbrachten Beratungs- und Therapiestunden mit verschiedenen Familien/Paaren unter begleitender Supervision (bis spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Weiterbildungscurriculums). Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien bzw. systemischen Beratungen werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (mindestens Angabe von Datum und Teilnehmern der Sitzung sowie des jeweiligen zentralen Prozesses und systemischer Interventionen).
- Nachweis von mind. 50 UE Intervisionsgruppentreffen (selbstorganisiert von den Weiterbildungsteilnehmenden).
- Nachweis von zwei ausführlich dokumentierten abgeschlossenen therapeutischen Prozessen, von denen einer mindestens 10 Sitzungen umfasst und der zweite Bericht mindestens fünf Sitzungen.
- Abschlusskolloquium über die systemtherapeutische Praxis der Teilnehmenden anhand der Fallberichte.
Die Nachweise der abgeschlossenen Berater-Weiterbildung eines anderen DGSF-Institutes nach aktuellen DGSF-Kriterien werden für das Zertifikat abschließend entsprechend dazugerechnet.
Die Systemische Weiterbildung kann mit dem Zertifikat „Systemische Therapie / Familientherapie RIFS“ abgeschlossen werden. Auf Antrag kann bei der DGSF die Anerkennung „Systemische Beratung und Therapie (DGSF)“ kostenpflichtig erworben werden.