Förderung individueller beruflicher Weiterbildung durch die Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, max. 500,00 Euro pro Weiterbildungsmaßnahme.
Denken sie daran: Erst beraten lassen, danach erst die Anmeldung unterzeichnen.
Für WeiterbildungsinteressentInnen aus NRW:
Sollten die Förderbedingungen für einen Bildungsprämiengutschein für sie nicht in Frage kommen, prüfen Sie bitte auch noch, ob sie durch einen Bildungsscheck NRW gefördert werden können.
Ein Bildungsscheck wird über bis zu 500 Euro pro Weiterbildungsmaßnahme ausgestellt und nach Beginn der Seminareinheiten vom Weiterbildungsinstitut bei der zuständigen Abrechnungsstelle eingereicht.
Auch beim Bildungsscheck NRW gilt: Erst beraten lassen, dann die Kursanmeldung unterzeichnen.
Sollte der Bildungsscheck wider Erwarten nicht eingelöst werden (aus Gründen die Ihrerseits zu verantworten sind), wird für Sie beim RIFS die Restsumme der Weiterbildungskosten fällig.