Abschlussanforderungen Berater

(Stand 10.2019)

Abschlussanforderungen zur Erlangung des RIFS-Zertikates „Systemische Beraterin“ / „Systemischer Berater“

  1. Nachweis der curricular geforderten Weiterbildungseinheiten.
  2. Nachweis von einer Live- oder einer Videodemonstration im Rahmen der Supervision.
  3. Nachweis von 3 ausführlich dokumentierten abgeschlossenen Beratungsprozessen über dazugehörige Fallberichte.
  4. Abschlusskolloquium mit intensiver Reflexion der Fallberichte.
  5. Nachweis von 70 selbständig erbrachten Beratungsstunden (bis 2 Jahre nach Beendigung der curricularen Weiterbildung) unter begleitender Supervision.
  6. Nachweis von 80 UE Intervisionsgruppentreffen (selbstorganisiert von den Weiterbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmern).

Die während der Weiterbildung durchgeführten Beratungen sind unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu dokumentieren. Der für die jeweilige Sitzung zentrale Prozess und die wesentlichen Interventionen werden protokolliert.

Die Systemische Weiterbildung kann mit dem Zertifikat „Systemische Beraterin / Systemischer Berater in RIFS“ abgeschlossen werden. Auf Antrag kann die Anerkennung „Systemische Beratung (DGSF)“ bei der DGSF kostenpflichtig erworben werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Eingangsvoraussetzungen für die Weiterbildung „Systemische Therapeut*in / Familientherapeut*in“ haben die Möglichkeit das dritte Weiterbildungsjahr, das deckungsgleich mit dem Aufbaukurs ist, anschließend zu belegen. Für diese Weiterbildungsteilnehmer*innen gelten abschließend die Abschlussanforderungen der 3-jährigen Weiterbildung "Systemische Therapie / Familientherapie".